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Steuerfreibetrag für Haushalte

Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Haushaltsfreibetrag ist, wie viel Sie bekommen können und wie Sie ihn beantragen können.

Was ist die Haushaltszulage?

Für Arbeiten, die zu Hause und in einem Freizeitwohnsitz durchgeführt werden, gibt es eine Steuervergünstigung, die Haushaltszulage. Sie können die staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen, indem Sie einen Fachmann mit den Installations- (oder Renovierungs-) Arbeiten beauftragen und dann die Haushaltszulage für Ihren Anteil an den Arbeiten beantragen .

Wer erhält die Haushaltszulage?

In Finnland steuerpflichtige Personen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Haushaltszulage für Arbeiten, die sie an ihrem eigenen Haus oder ihrer Freizeitwohnung durchführen.
Sie können auch eine Haushaltszulage für Arbeiten erhalten, die in den Wohnungen naher Verwandter ausgeführt werden. In diesem Fall muss der Empfänger der Haushaltszulage die Person sein, die die Arbeit oder Dienstleistung bezahlt hat. Dies sollten Sie bedenken, wenn Sie Installationsarbeiten für Ihre Großeltern oder Eltern in Auftrag geben, da Sie für die Installationsarbeiten Anspruch auf eine Haushaltszulage haben. Eltern können jedoch keinen Abzug für Arbeiten in den Wohnungen ihrer Kinder geltend machen
Der Haushaltsfreibetrag gilt nur für Privatpersonen, also nicht für Unternehmen oder Körperschaften.

Wie hoch ist der Haushaltsfreibetrag?

Im Jahr 2024 beträgt er 40 % der bezahlten Renovierungs- und Sanierungsarbeiten, abzüglich eines Selbstbehalts von 100 €. Allerdings bis zu einem Höchstbetrag von 2250 € pro Person und Jahr. Mit einem Ehepartner sind es also 4500 € (- Selbstbehalt pro Person). Wenn der Betrag der Haushaltszulage 2250 € nicht übersteigt, ist es am besten, die Zulage nur auf den Namen einer Person zu beantragen, damit Sie den Selbstbehalt nicht zweimal zahlen müssen, und zwar pro Jahr, nicht pro Projekt!

Beleuchtung und elektrische Renovierung des Küchenbereichs

Wir können Ihnen die Beleuchtung und neue Steckdosen für Ihren Küchenbereich liefern. Der Preis für das Projekt einschließlich der Beleuchtung beträgt 1500€, wovon die Installationsarbeiten 600,00€ ausmachen

Sie erhalten eine Steuergutschrift von 40%: 600€ x 0,4 = 240€
Abzug für den Eigenanteil: 240€ - 100€ = 140€

Sie erhalten also 140€ für die Installation zurück.

Installation der Beleuchtung in einem Einfamilienhaus

Sie beauftragen uns mit der Installation der gesamten Beleuchtung in dem von Ihnen renovierten OKT. Die Kosten für die Installation betragen 7000 € pro Projekt.

Sie erhalten eine Steuergutschrift von 40%: 7000€ x 0,4 = 2800€
Abzug des Eigenanteils: 2800€ - 100€ = 2700€

Sie erhalten also maximal 2250 € für die Installation zurück,

Wenn Sie Ihren eigenen Höchstbetrag überschreiten, kann der überschüssige Betrag für die Steuer eines in derselben Wohnung lebenden Ehegatten oder eingetragenen Partners verwendet werden. Das Finanzamt übernimmt dies automatisch (oder über Ihre Steuererklärung) für den übersteigenden Betrag. In diesem Fall erhält der Ehegatte also einen Haushaltsfreibetrag von 2700 € - 2250 € = 450 €, abzüglich eines Selbstbehalts von 100 €. Dies bedeutet, dass 2600 € für den Teil der Renovierungsarbeiten erstattet werden

Für welche Arbeiten gibt es die Haushaltszulage?

Sie können die Haushaltszulage für verschiedene Arten von Arbeiten zur Instandhaltung Ihres Hauses und Ihrer Wohnung in Anspruch nehmen (auch Pflege- und Hausarbeiten fallen unter die Haushaltszulage, allerdings mit einem höheren Abzug von 60 %!)
HINWEIS! Neubauten gelten also nicht als Instandhaltung oder Renovierung, d.h. Elektroarbeiten und Bauarbeiten an einem neuen Haus oder Nebengebäude kommen ebenfalls nicht für die Haushaltszulage in Frage.

Auf der Website der Steuerverwaltung finden Sie weitere Informationen darüber, welche Arbeiten für den Haushaltskredit in Frage kommen

Wie beantragt man die Haushaltszulage?
Sie beantragen den Haushaltsfreibetrag selbst, und zwar am bequemsten über den OmaVero-Dienst.
Der Antrag kann gestellt werden, sobald der Anteil an der Arbeit bezahlt wurde.